In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Für eine ca. 0,55 ha große nördlich gelegene Teilfläche der Docke wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.56 „Docke“ aufgestellt. Der Geltungsbereich entspricht der in der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.56 „Docke“ dargestellten Grünfläche. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Wohnmobilplatz mit Zeltfläche, zugehöriger Infrastruktur und hochbaulichen Anlagen sowie Entsorgungsstation.
Abstimmungsergebnis: anwesende Mitglieder: | 9 | davon: | Ja-Stimmen | 9 | | Nein-Stimmen | 0 | | Enthaltungen | 0 | | | |
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