In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss: Die Straße „Am Fleth“ wird in die Tempo 30-Zone ohne Festlegung von rechts-vor-links-Vorfahrtsregelungen einbezogen. Die bereits angelegten Fußgängerüberwege bleiben erhalten.
Abstimmungsergebnis: anwesende Mitglieder: | 9 | davon: | Ja-Stimmen | 9 | | Nein-Stimmen | 0 | | Enthaltungen | 0 | | | |
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