In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
a) Ab dem 01.01.2016 werden für soziale Dienste Sonderparkrechte nur noch für diejenigen Fahrzeuge gewährt, die auf den Pflegedienst, nicht auf Privatpersonen, zugelassen sind. b) Für Arztpraxen werden keine „eigenen“ Parkplätze reserviert.
Abstimmungsergebnis: anwesende Mitglieder: | 9 | davon: | Ja-Stimmen | 8 | | Nein-Stimmen | 1 | | Enthaltungen | 0 | | | |
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