Tagesordnung - Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt gemeinsam mit dem Bauausschuss
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||
Ö 2 | Genehmigung der Niederschrift vom 19.04.2022 | ||||||||||||||||
Ö 3 | Änderung der Tagesordnung | ||||||||||||||||
Ö 4 | Beschlussfassung über nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | ||||||||||||||||
Ö 5 | Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner | ||||||||||||||||
Ö 6 | Vorstellung Gleichstellungsbeauftragte | ||||||||||||||||
Ö 7 | Bebauungsplan Nr. 2.67 "Königsberger Straße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss | /2022/062 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Abwägung der Stellungnahmen gem. § 1 (7) BauGB Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung der Abwägung beschlossen.
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Der Bebauungsplan Nr. 2.67 „Königsberger Straße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung (Anlage zur Originalniederschrift) wird gebilligt.
Der Geltungsbereich wird begrenzt - im Norden durch die Wohnbebauung Königsberger Straße 25, - im Osten durch die Bahnlinie Elmshorn - Westerland, - im Süden durch die Wohnbebauung der Königsberger Straße, - im Westen durch die Mitte der Verkehrsflächen der Königsberger Straße und umfasst die Flurstücke 1/17, 1/3, 1/4, 1/5,1, 1/6, 1/7, 1,8, 1,9 (tlw.) der Flur 2, Gemarkung Glückstadt, sowie die Flurstücke 22/83, 22/68, 22/67, 22/66, 22/65 und 22/136 (tlw.) der Flur 4, Gemarkung Blomesche Wildnis, mit einer Fläche von ca. 1,75 ha. |
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04.05.2022 - Bauausschuss | |||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss: Abwägung der Stellungnahmen gem. § 1 (7) BauGB Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung der Abwägung beschlossen.
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Der Bebauungsplan Nr. 2.67 „Königsberger Straße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung (Anlage zur Originalniederschrift) wird gebilligt.
Der Geltungsbereich wird begrenzt - im Norden durch die Wohnbebauung Königsberger Straße 25, - im Osten durch die Bahnlinie Elmshorn - Westerland, - im Süden durch die Wohnbebauung der Königsberger Straße, - im Westen durch die Mitte der Verkehrsflächen der Königsberger Straße und umfasst die Flurstücke 1/17, 1/3, 1/4, 1/5,1, 1/6, 1/7, 1,8, 1,9 (tlw.) der Flur 2, Gemarkung Glückstadt, sowie die Flurstücke 22/83, 22/68, 22/67, 22/66, 22/65 und 22/136 (tlw.) der Flur 4, Gemarkung Blomesche Wildnis, mit einer Fläche von ca. 1,75 ha. Abstimmungsergebnis:
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04.05.2022 - Stadtvertretung der Stadt Glückstadt | |||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss: Abwägung der Stellungnahmen gem. § 1 (7) BauGB Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung der Abwägung beschlossen.
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Der Bebauungsplan Nr. 2.67 „Königsberger Straße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung (Anlage zur Originalniederschrift) wird gebilligt.
Der Geltungsbereich wird begrenzt - im Norden durch die Wohnbebauung Königsberger Straße 25, - im Osten durch die Bahnlinie Elmshorn - Westerland, - im Süden durch die Wohnbebauung der Königsberger Straße, - im Westen durch die Mitte der Verkehrsflächen der Königsberger Straße und umfasst die Flurstücke 1/17, 1/3, 1/4, 1/5,1, 1/6, 1/7, 1,8, 1,9 (tlw.) der Flur 2, Gemarkung Glückstadt, sowie die Flurstücke 22/83, 22/68, 22/67, 22/66, 22/65 und 22/136 (tlw.) der Flur 4, Gemarkung Blomesche Wildnis, mit einer Fläche von ca. 1,75 ha. Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Bebauungsplan Nr. 3.69 "An der Chaussée 16" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss | /2022/051 | |||||||||||||||
Ö 9 | Vertragsangelegenheiten Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 4.68 | /2022/036 | |||||||||||||||
Ö 10 | Mitteilungen | ||||||||||||||||
Ö 10.1 | Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (Art: Mitteilung) | /2019/184-7 | |||||||||||||||