Beschlussvorschlag: Für den Bebauungsplan Nr. 3.69 „An der Chaussée 16“ werden der Entwurf und die Begründung in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung gebilligt und die betroffene Öffentlichkeit sowie die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB beteiligt. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 510 der Flur 5, Gemarkung Blomesche Wildnis und wird begrenzt im Nordosten durch den Von-Drathen-Weg im Südosten durch die Bebauung An der Chaussée 14 / Am Bolritt 39 im Südwesten durch die Straße Am Bolritt und die Bebauung Am Bolritt 37 a7b im Nordwesten durch die Bebauung Von Drathen-Weg 1 |