In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
- Verlängerung der Sondernutzung über einen Zeitraum von 2 1/5 bis 3 Jahre - Die im Jahr 2000 beschlossene Richtlinie zur Marktmöblierung bleibt weiterhin bestehen. Über die Wintermonate wird die Sondernutzungsgebühr auf die Hälfte (50%) gesetzt.
Abstimmungsergebnis: anwesende Mitglieder: | 11 | davon: | Ja-Stimmen | 8 | | Nein-Stimmen | 3 | | Enthaltungen | 0 |
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