Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||
Ö 2 | Genehmigung der Niederschrift vom 27.08.2019 | SI-2019-04/BA | |||||||||||||||
Ö 3 | Änderung der Tagesordnung | ||||||||||||||||
Ö 4 | Beschlussfassung über nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | ||||||||||||||||
Ö 5 | Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner | ||||||||||||||||
Ö 6 | 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.59 "Marineviertel" hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss | /2019/129 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:a)Abwägung der Anregungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB (Baugesetzbuch) Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung der Abwägung beschlossen.
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches und des § 84 der Landesbauordnung wird die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.59 „Marineviertel“ der Stadt Glückstadt, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen, die Begründung wird in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung gebilligt.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 500, 512, 513, 514, 515, 516 und 517, jeweils der Flur 4 der Gemarkung Blomesche Wildnis und wird begrenzt: - im Südwesten durch die Straße Am Neuendeich sowie die Flurstücke 36/12, Flur 4, Gemarkung Blomesche Wildnis, - im Südosten durch die Wohnbebauung Flensburger Straße (Flurstücke 34/16, 34/14, 34/7, 34/10, 34/11 und 37/70, Flur 4, Gemarkung Blomesche Wildnis, - im Osten durch das Flurstück 37/28, Flur 4, Gemarkung Blomesche Wildnis - im Norden durch das Sportplatzgelände (Flurstücke 36/16, 501, 511 und 510, Flur 4, Gemarkung Blomesche Wildnis - im Westen durch die Straße Sperforkenweg
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17.09.2019 - Bauausschuss | |||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
a)Abwägung der Anregungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB (Baugesetzbuch) Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung der Abwägung beschlossen.
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches und des § 84 der Landesbauordnung wird die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.59 „Marineviertel“ der Stadt Glückstadt, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen, die Begründung wird in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung gebilligt.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 500, 512, 513, 514, 515, 516 und 517, jeweils der Flur 4 der Gemarkung Blomesche Wildnis und wird begrenzt: - im Südwesten durch die Straße Am Neuendeich sowie die Flurstücke 36/12, Flur 4, Gemarkung Blomesche Wildnis, - im Südosten durch die Wohnbebauung Flensburger Straße (Flurstücke 34/16, 34/14, 34/7, 34/10, 34/11 und 37/70, Flur 4, Gemarkung Blomesche Wildnis, - im Osten durch das Flurstück 37/28, Flur 4, Gemarkung Blomesche Wildnis - im Norden durch das Sportplatzgelände (Flurstücke 36/16, 501, 511 und 510, Flur 4, Gemarkung Blomesche Wildnis im Westen durch die Straße Sperforkenweg
Abstimmungsergebnis:
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19.09.2019 - Stadtvertretung der Stadt Glückstadt | |||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
a) Abwägung der Anregungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB (Baugesetzbuch) Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung der Abwägung beschlossen.
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches und des § 84 der Landesbauordnung wird die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.59 „Marineviertel“ der Stadt Glückstadt, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen, die Begründung wird in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung gebilligt.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 500, 512, 513, 514, 515, 516 und 517, jeweils der Flur 4 der Gemarkung Blomesche Wildnis und wird begrenzt: - im Südwesten durch die Straße Am Neuendeich sowie die Flurstücke 36/12, Flur 4, Gemarkung Blomesche Wildnis, - im Südosten durch die Wohnbebauung Flensburger Straße (Flurstücke 34/16, 34/14, 34/7, 34/10, 34/11 und 37/70, Flur 4, Gemarkung Blomesche Wildnis, - im Osten durch das Flurstück 37/28, Flur 4, Gemarkung Blomesche Wildnis - im Norden durch das Sportplatzgelände (Flurstücke 36/16, 501, 511 und 510, Flur 4, Gemarkung Blomesche Wildnis - im Westen durch die Straße Sperforkenweg
Abstimmungsergebnis:
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Ö 7 | Mitteilungen | ||||||||||||||||
Ö 7.1 | Stadtdenkmal / Überlegungen zur Ausweisung eines Denkmalbereichs "Festungsstadt Glückstadt" (Art: Mitteilung) | /2019/125 | |||||||||||||||
Ö 7.2 | Umleitungsverkehr in Glückstadt-Nord hier: Geschwindigkeitsmessung (Art: Mitteilung) | /2019/124 | |||||||||||||||
Ö 7.3 | Parken am Hafen (Art: Mitteilung) | /2019/128 | |||||||||||||||
Ö 7.4 | Gemeinsame Projekte der Stadtentwässerung Glückstadt, Stadtwerke Glückstadt und Stadt Glückstadt (Art: Mitteilung) | /2019/114 | |||||||||||||||
Ö 7.5 | BOS-Kompetenzzentrum Abschluss der Machbarkeitsstudie (Art: Mitteilung) | /2019/127 | |||||||||||||||
Ö 8 | Anfragen | ||||||||||||||||
Ö 9 | Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner | ||||||||||||||||
N 10 | Grundstücksangelegenheiten Bauantrag zur Sanierung des Provianthauses (Art: Mitteilung) | ||||||||||||||||
N 10.1 | Grundstücksangelegenheiten Bauantrag zur Sanierung des Provianthauses | ||||||||||||||||
N 11 | Ankauf EAW-Gelände Antrag der CDU-Fraktion (Art: CDU-Fraktion) | ||||||||||||||||
N 12 | Nicht öffentliche Mitteilungen | ||||||||||||||||
N 13 | Nicht öffentliche Anfragen | ||||||||||||||||
Ö 14 | Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||