In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
- Nach Vorprüfung der am 06.05.2018 durchgeführten Gemeindewahl wird festgestellt, dass keiner der unter den Nummern 1 bis 3 des § 39 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz genannten Fälle vorliegt.
- Die Gemeindewahl vom 06.05.2018 wird für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis: anwesende Mitglieder: | 4 | davon: | Ja-Stimmen | 4 | | Nein-Stimmen | 0 | | Enthaltungen | 0 |
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