In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Die Hauptsatzung der Stadt Glückstadt wird in den Paragraphen 11 – 14 so geändert, dass eine Erhöhung der Mitglieder auf 11 stattfindet. Weiterhin wird Hauptsatzung in den Paragraphen 12 – 14 in der Art abgeändert, dass sich die Anzahl der maximalen bürgerlichen Mitglieder auf höchstens fünf erhöht.
Abstimmungsergebnis: anwesende Mitglieder: | 23 | davon: | Ja-Stimmen | 16 | | Nein-Stimmen | 6 | | Enthaltungen | 1 |
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