Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||
Ö 2 | Genehmigung der Niederschrift vom 05.12.2017 | SI-2017-12/BA | |||||||||||||||
Ö 3 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung | ||||||||||||||||
Ö 4 | Änderung der Tagesordnung | ||||||||||||||||
Ö 5 | Beschlussfassung über nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | ||||||||||||||||
Ö 6 | Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner | ||||||||||||||||
Ö 7 | Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" Bericht - Quartiersmanagement | ||||||||||||||||
Ö 8 | BOS-Kompetenzzentrum Grundsatzbeschluss | /2018/001 | |||||||||||||||
Ö 9 | 29. Änderung des Flächennutzungsplanes a) Abwägung der Anregungen b) Abschließender Beschluss | /2018/006 | |||||||||||||||
Ö 10 | Bebauungsplan Nr. 4.57 "Glückstadt-Süd - Sondergebiet Hafen und Industriegebiet" a) Abwägung der Anregungen b) Satzungsbeschluss | /2018/005 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der Anregungen Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung der Abwägung beschlossen.
b) Satzungsbeschluss gem. §10 BauGB Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches und des § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan Nr. 4.57 „Glückstadt-Süd - Sondergebiet Hafen und Industriegebiet“ der Stadt Glückstadt, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen, die Begründung wird in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung gebilligt.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
im Norden durch die Straße „Am Rethövel“, im Osten durch die „Stadtstraße“, im Süden durch die Straße „Im Neuland“, im Westen durch das Flurstück 41/4, Gem. Bracke, Flur 2 (alter Elbdeich),
eine gedachte Linie zwischen dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 58/1, Flur 5, Gemarkung Glückstadt und dem südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 61/2, Flur 5, Gem. Glückstadt, die westliche Grenze des Flurstückes 61/2, eine gedachte Line zwischen dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 61/2 und dem südöstlichen Grenzpunkt des Flurstückes 49/6, Flur 5, Gem. Glückstadt, den Wasserlauf Rhin querend, sowie den südlichen Grenzen der Flurstücke 49/6, 49/7, 51/2, 5/4, 4/3 und 3/2, Flur 5, Gem. Glückstadt.
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20.02.2018 - Bauausschuss | |||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
a) Abwägung der Anregungen Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung der Abwägung beschlossen.
b) Satzungsbeschluss gem. §10 BauGB Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches und des § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan Nr. 4.57 „Glückstadt-Süd - Sondergebiet Hafen und Industriegebiet“ der Stadt Glückstadt, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen, die Begründung wird in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung gebilligt.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
im Norden durch die Straße „Am Rethövel“, im Osten durch die „Stadtstraße“, im Süden durch die Straße „Im Neuland“, im Westen durch das Flurstück 41/4, Gem. Bracke, Flur 2 (alter Elbdeich),
eine gedachte Linie zwischen dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 58/1, Flur 5, Gemarkung Glückstadt und dem südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 61/2, Flur 5, Gem. Glückstadt, die westliche Grenze des Flurstückes 61/2, eine gedachte Line zwischen dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 61/2 und dem südöstlichen Grenzpunkt des Flurstückes 49/6, Flur 5, Gem. Glückstadt, den Wasserlauf Rhin querend, sowie den südlichen Grenzen der Flurstücke 49/6, 49/7, 51/2, 5/4, 4/3 und 3/2, Flur 5, Gem. Glückstadt.
Abstimmungsergebnis:
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15.03.2018 - Stadtvertretung der Stadt Glückstadt | |||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
a) Abwägung der Anregungen Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung der Abwägung beschlossen.
b) Satzungsbeschluss gem. §10 BauGB Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches und des § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan Nr. 4.57 „Glückstadt-Süd - Sondergebiet Hafen und Industriegebiet“ der Stadt Glückstadt, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen, die Begründung wird in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung gebilligt.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
im Norden durch die Straße „Am Rethövel“, im Osten durch die „Stadtstraße“, im Süden durch die Straße „Im Neuland“, im Westen durch das Flurstück 41/4, Gem. Bracke, Flur 2 (alter Elbdeich),
eine gedachte Linie zwischen dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 58/1, Flur 5, Gemarkung Glückstadt und dem südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 61/2, Flur 5, Gem. Glückstadt, die westliche Grenze des Flurstückes 61/2, eine gedachte Line zwischen dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 61/2 und dem südöstlichen Grenzpunkt des Flurstückes 49/6, Flur 5, Gem. Glückstadt, den Wasserlauf Rhin querend, sowie den südlichen Grenzen der Flurstücke 49/6, 49/7, 51/2, 5/4, 4/3 und 3/2, Flur 5, Gem. Glückstadt.
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Ö 11 | Widmung von Straßen in der Stadt Glückstadt hier: "Meyn-Gang", Verbindungsweg zwischen Große Nübelstraße und Am Fleth | /2018/002 | |||||||||||||||
Ö 12 | Widmung von Straßen in der Stadt Glückstadt zum öffentlichen Verkehr hier: Schulgang, Ausbau Schulgang im Bereich der alten Förderschule | /2018/007 | |||||||||||||||
Ö 13 | Mitteilungen | ||||||||||||||||
Ö 13.1 | Umgehung Glückstadt (Art: Mitteilung) | /2017/065-2 | |||||||||||||||
Ö 13.2 | Videoüberwachung auf der Docke (Art: Mitteilung) | /2017/188 | |||||||||||||||
Ö 13.3 | Barrierefreie Umgestaltung des Marktplatzes (Art: Mitteilung) | /2018/010 | |||||||||||||||
Ö 13.4 | Verkehrszählung Lentzenweg (Art: Mitteilung) | /2018/018 | |||||||||||||||
Ö 13.5 | Umgehung Glückstadt | Tempo-30-Zone am Fleth (Art: Mitteilung) | /2018/029 | |||||||||||||||
Ö 13.6 | Parkraummanagementkonzept (PMK) (Art: Mitteilung) | /2017/118-6 | |||||||||||||||
Ö 14 | Anfragen | ||||||||||||||||
N 15 | Nicht öffentliche Mitteilungen | ||||||||||||||||
N 16 | Nicht öffentliche Anfragen | ||||||||||||||||