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Petitionieren – ein Recht für jede und jeden

Petition

Eine Petition ist eine Bitte oder eine Beschwerde. Das Wort Petition kommt aus dem Lateinischen, „petere“ bedeutet verlangen, (er)bitten. Alle Bürger*innen haben das Recht eine Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Parlament eines Bundeslandes richten.

Wer eine Bitte an die Behörden richten möchte, sich ungerecht behandelt fühlt oder mit der Arbeitsweise nicht einverstanden ist, hat in Schleswig-Holstein einen Anhaltspunkt.

Die Geschäftsstelle des Petitionsausschusses bietet im Landeshaus eine Sprechstunde an, in der Petitionen zu Protokoll gegeben werden und Bürger*innen sich beraten lassen können:

Jeden ersten Dienstag im Monat von 8-9 und von 16-17 Uhr.

Voranmeldung bitte per E-Mail an petitionsausschuss@landtag.ltsh.de
oder telefonisch unter 0431 988 – 1018

Wer keine Möglichkeit hat, ins Landeshaus zu kommen, kann das Angebot auch per Videokonferenz wahrnehmen. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Landtages unter dem Reiter „Petitionen“.