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Gewässer- und Naturschutz: Fütterungsverbot von Wasservögeln und anderen Wildtieren

Intensive Fütterung gefährdet die Gewässer: Übrig gebliebene Futterreste und der Kot der angelockten Vögel belasten die Wasserqualität stark, ziehen Ratten an und gefährden das Leben der Wasservögel.

Das Füttern von Enten stellte früher eine beliebte Freizeittätigkeit für Eltern und Kinder dar, doch leider schadet es sowohl den Tieren als auch den Gewässern. Aus diesem Grund gilt ein generelles Fütterungsverbot von Wasservögeln und anderen Wildtieren in ganz Schleswig-Holstein.

Grundlage für das Verbot ist die Satzung zum Schutz öffentlicher Grünanlagen in Glückstadt und das Landesjagdgesetz SH § 18. Danach ist das Füttern von Wildtieren in und an Gewässern (stehend oder fließend) unzulässig.

Gute Gründe auf das Füttern zu verzichten

Brot ist salz- und zuckerhaltig, quillt im Magen auf, hat keinerlei Nährwert für die Tiere und schwächt ihr Immunsystem. Andere Tiere wie Schwäne, Gänse, Tauben und Ratten werden angelockt und die Rattenbekämpfung dadurch zusätzlich erschwert. Darüber hinaus schaden Brotreste der Wasserqualität, weil Algenwachstum und Sauerstoffnot beschleunigt werden. Die Folgen: Fischsterben und – im schlimmsten Fall – ein Umkippen des Gewässers.

Botulismus – die tödliche Gefahr für Wasservögel

Im Sommer ist die Fütterung besonders gefährlich, denn immer wieder kommt es zu Massensterben durch Botulismus. Verursacht wird die Erkrankung durch ein bakterielles Nervengift, das entsteht, wenn hohe Temperaturen, Sauerstoffmangel und ein großes Nährstoffangebot im Gewässer vorhanden sind. Durch das regelmäßige Füttern werden zu viele Vögel angelockt. Ihr Kot und die Brotreste lagern sich auf dem Grund des Gewässers und am Ufer ab: Der ideale Nährboden für den Botulismus-Erreger. Die Tiere nehmen das Gift bei der Nahrungssuche auf. Im ersten Schritt werden Beine und Flügel, später weitere Körperpartien bis hin zur Atem- und Herzmuskulatur gelähmt. Die Vögel verenden qualvoll – bei vollem Bewusstsein – durch Ersticken, Ertrinken oder werden Opfer von Beutegreifern. Letztere werden durch die Aufnahme erkrankter Beutetiere ebenfalls zu Opfern.