Streit schlichten, deeskalieren, Konflikte lösen – Schiedspersonen in Glückstadt gesucht
Die Stadt Glückstadt sucht Bürger*innen, die Interesse an dem Ehrenamt einer Schiedsperson haben und in Glückstadt wohnen.
Die Aufgabe einer Schiedsperson besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Streitigkeiten zivil- und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines Vergleichs einvernehmlich zu beenden. Schlichtungsverfahren kommen insbesondere in Betracht bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schadensersatzforderungen, leichter Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und Sachbeschädigung. Teilweise ist die erfolglose Durchführung eines Schlichtungsverfahrens Voraussetzung für die Erhebung einer Privatklage vor dem Strafgericht bzw. einer zivilrechtlichen Klage vor dem Amtsgericht.
Voraussetzungen und Vorkenntnisse
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind – lt. dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Zeitlich sollten Sie ca. zehn Stunden im Monat für das Ehrenamt einplanen.
Die Sachkosten des Amtes werden von der Stadt getragen. Die Teilnahme an regionalen Einführungslehrgängen und Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) wird gewährleistet. Der für die Ausübung der Tätigkeit notwendige Einführungslehrgang wird voraussichtlich Ende Januar 2026 in Neumünster durchgeführt.
Zudem müssen Schiedspersonen nachstehende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Sie müssen ihren Wohnsitz in Glückstadt haben.
- Sie müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten geeignet sein. Das heißt sie dürfen nicht unter Betreuung stehen, durch gerichtliche Anordnungen in Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein und Ähnliches.
Bewerbungen und Wahlverfahren
Schiedspersonen werden für die Dauer von fünf Jahren durch die Stadtvertretung gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Glückstädter Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Amt der Schiedsperson interessieren, können sich bis zum 4. Juli 2025 schriftlich bewerben.
Ihre Bewerbung (bitte mit der Angabe von Name, Vorname, Geburtsname, Anschrift, Geburtstag und Geburtsort, Beruf/Stand/ehemaliger Beruf, einem kurzen Lebenslauf, kurze Schilderung welche Erfahrungen für die Ausübung des Schiedsamtes eingebracht werden, Ihrer Telefonnummer und wenn vorhanden einer E-Mail-Adresse) schicken Sie bitte an die
Stadtverwaltung Glückstadt
Fachbereich IV – Technik & Stadtentwicklung
Am Markt 4
25348 Glückstadt
Sie haben Fragen?
Weitere Auskünfte über das Schiedsamt können bei der Stadt Glückstadt, Fachbereich IV – Technik & Stadtentwicklung, R. Block, eingeholt werden.