Satzung der Stadt Glückstadt über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) 01.01.2025
Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003, der §§ 1 Abs. 1 und 25 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 in der erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2025 anzuwendenden Fassung, sowie des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Schleswig-Holstein (Schleswig-Holsteinisches Grundsteuerhebesatzgesetz – SHGrStHsG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.11.2024 und der §§ 1 und 16 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Glückstadt vom 18.12.2024 folgende Satzung erlassen:
§ 1 Erhebungsgrundsatz
(1) Die Stadt Glückstadt erhebt auf den in ihrem Stadtgebiet liegendem Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes in Verbindung mit dem Grundsteuerhebesatzgesetz und von den Gewerbetreibenden eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.
(2) Bei der Grundsteuer B erfolgt eine Festsetzung gesonderter Hebesätze für die in der Stadt Glückstadt liegenden Wohn- und Nichtwohngrundstücke entsprechend § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 SHGrStHsG.
§ 2 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
(1) Grundsteuer
a) für die in der Stadt Glückstadt liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft - Grundsteuer A auf 487 %;
b) für die in der Stadt Glückstadt liegenden Wohngrundstücke - Grundsteuer B auf 482 %;
c) für die in der Stadt Glückstadt liegenden Nichtwohngrundstücke - Grundsteuer B auf 726 %;
(2) Gewerbesteuer auf 380 %.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.Gleichzeitig tritt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der
Stadt Glückstadt (Hebesatzsatzung) vom 11.06.2020 außer Kraft.
Glückstadt, den 19.12.2024
Rolf Apfeld
Bürgermeister