Feststellung über das Nachrücken eines Bewerbers in die Stadtvertretung
Der über den Wahlvorschlag der CDU am 14. Mai 2023 gewählte Bewerber, Herr Uwe Voigt, hat am 04.09.2023 sein Mandat niedergelegt.
Nach § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung rückt die oder der nächste Bewerber*in auf der Liste derjenigen politischen Partei oder Wählergruppe nach, für die die oder der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist.
Als nächster zu berücksichtigender Bewerber auf dem Wahlvorschlag der CDU rückt somit
Herr Ovid Westermann
Am Bolritt 33
25348 Glückstadt
in die Stadtvertretung nach.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede*r Wahlberechtigte der Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei dem Gemeindewahlleiter Einspruch einlegen.
Die Einspruchsfrist beginnt am 12. September 2023 und endet am 11. Oktober 2023.
Frau Tesch
Fachbereich Bürgerdienste
Fachbereichsleiterin
Am Markt 4
25348 Glückstadt
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