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Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Glückstadt

Straßenlaterne

Durch EU-Verordnung für die Effizienzanforderung von Leuchten ist der Vertrieb von Lampen und Leuchten mit Quecksilberdampftechnik ab 2015 untersagt. Durch den Einsatz moderner Lampentechnik besteht die Möglichkeit erheblicher Energieeinsparung und deutlicher Verringerung des Wartungsaufwandes und damit auch die Möglichkeit erheblicher Kostensenkung.

Zur Senkung der CO2-Emissionen und Reduzierung des Stromverbrauchs wird die Stadt Glückstadt voraussichtlich bis Dezember 2013 weitere 142 Straßenbeleuchtungsköpfe durch LED-Leuchten austauschen. Damit wird das in 2011 begonnene Projekt, Lampen mit einem unverhältnismäßig hohen Energieverbrauch auszutauschen, weiter verfolgt; bislang wurden 526 Straßenbeleuchtungsanlagen saniert. Eine Senkung der CO2-Emissionen und eine Reduzierung des Stromverbrauchs ist das Ziel dieses Vorhabens.

Klimaschutz zahlt sich aus!

Auch dieses Vorhaben wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages (Förderkennzeichen: 03KS5604). Projektträger für das genannte Bundesministerium ist der "Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH“, Berlin.