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Gefahren beim Abbiegen durch zu breite oder zu hohe Hecken

Meist schon vom Vorvor-Eigentümer gepflanzt, sind sie heutigen Häuslebesitzern nicht nur über den Kopf, sondern auch in die Breite gewachsen: Lebende Hecken an Grundstücksgrenzen. Soweit sich diese zum Nachbar hin befinden, interessiert dies die öffentliche Hand nicht. Anders sieht es dagegen aus, wenn Fußgänger und Radfahrer durch den in öffentliche Verkehrswege hineinragenden Bewuchs behindert, gefährdet oder vom Autofahrer einfach nur übersehen werden.

Wer in eine übergeordnete Straße mit davor verlaufenden Rad- und Gehweg abbiegen möchte und daher auf vorfahrtsberechtigte Verkehrsteilnehmer zu achten hat, sollte bereits drei Meter vor dem Rad- und Gehweg freie Sicht nach rechts und links von 30 Meter auf den Radweg haben. Nur in Ausnahmefällen reichen auch 20 Meter. Die Sichtweite auf die vorfahrtsberechtigte Straße soll 70 Meter betragen. Der Gesetzgeber spricht hier von Sichtfeldern. Damit es mit der freien Sicht klappt, dürfen dort keine Bepflanzungen oder Bebauungen von mehr als 70 Zentimeter Höhe vorhanden sein.

Die Stadt ist zur Kontrolle aller wichtigen Straßeneinmündungen beziehungsweise Rad- und Gehwege mit starkem Schulwegverkehr verpflichtet. Dort, wo Sichtfelder nicht oder nur unzureichend vorhanden sind, müssen betroffene Grundstückseigentümer hinsichtlich Rückschnitt oder Stutzen ihrer Hecke teilweise nachbessern.

Mann schneidet eine hohe Hecke

Gleiches gilt auch für Eigentümer, die kein Eckgrundstück besitzen. Denn dort, wo Hecken im Stadtgebiet in öffentliche Geh- oder Radwege hineinragen, besteht gleichermaßen Handlungsbedarf. Genauer gesagt: Zwischen öffentlichem Verkehrsraum und einer Grundstücksgrenze gilt ein Sicherheitsraum von 25 Zentimeter. Sicherlich sind betroffene Hecken bei ihrer Anpflanzung unter Beachtung eines solchen Abstandes gesetzt worden. Durch zu zaghaftes Schneiden seien aber ältere Hecken immer wuchtiger geworden und über ihr Ziel hinausgewachsen. Deutlich werde es dort, wo sich inmitten einer Hecke ein offizielles Verkehrszeichen befinde.

Die Stadtverwaltung hofft natürlich, dass betroffene Grundstückseigentümer bereits vor einer Aufforderung zur Heckenschere greifen und ihre Hecken zurückschneiden beziehungsweise stutzen.