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Baumschutz in Glückstadt

Bäume in der Stadt, seien es nun Straßen- und Alleebäume, Bäume in Parks oder in privaten Hausgärten, erfüllen eine Vielzahl wichtiger Funktionen: sie verbessern die Luftqualität und das Kleinklima, sie bieten Lebensgrundlagen für die heimische Tierwelt, und nicht zuletzt stellen sie im Ortsbild Glückstadts und in unserer ansonsten eher abwechslungsarmen Marschlandschaft eine willkommene Gliederung und Auflockerung dar. Die Menschen erfreuen sich daher am Anblick großer alter Bäume, und die meisten wissen um deren Nutzen für die Umwelt.

Mann fällt ein Baum

Mitunter gehen von Bäumen aber auch Auswirkungen aus, die als lästig oder störend empfunden werden, wie zum Beispiel Verschattung und Laubfall, oder sie stehen einer Umgestaltung des Hausgartens im Weg. Dies führt dann häufig zu dem Wunsch von Grundstückseigentümern, einen Baum zu fällen. Hierbei wird leider häufig nicht berücksichtigt, dass ein Baum nicht nur ein "Ding" im privaten Eigentum darstellt, sondern auch einen Bestandteil der gewachsenen Umwelt, an deren Erhalt ein zunehmendes öffentliches Interesse besteht.

Auch wenn eine Baumschutzsatzung in der Stadt nicht vorhanden ist, ist der Baumschutz durch das Landesnaturschutzgesetz, oder durch die städtische Bebauungsplanung gesichert.

Für die Fällung ortsbildbestimmender Einzelbäume ab einem Stammumfang von circa 150 cm, gemessen in 1 m Höhe, kann eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesnaturschutzgesetz erforderlich werden. Zuständig ist hier die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinburg.

zur Website des Kreises Steinburg

Einzelne Bäume können auch durch die städtische Bebauungsplanung geschützt sein. Für Fragen zu diesem Bereich steht Ihnen Frau Patyk gerne zur Verfügung.