Info zur Maskenpflicht
In Glückstadt besteht laut Allgemeinfügung des Kreises eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung allgemein als Maskenpflicht benannt.
Die Maskenpflicht besteht in Glückstadt in folgenden Bereichen:
- während der Fahrbetriebszeiten:
- Am Markt an der Bushaltestelle Am Marktfleth,
- in der Bahnhofstraße einschließlich Bahnübergang bis zum Abfahr-Bahnsteig in Richtung Itzehoe auf Seiten der Bahngleise
- Am Wall von der Kreuzung am Bahnübergang bis zum Abfahr-Bahnsteig in Richtung Hamburg auf den Seiten der Bahngleise,
- jeweils sams-, sonn- und feiertags von 10 – 19 Uhr für folgende Bereiche
- Große Kremper Straße (Fußgängerzone)
- Gehweg rund um den Marktplatz
- am Hafenkopf am Glückstädter Binnenhafen einschließlich Hafentreppe und Steganlage der Rigmor
- im Bereich Straße Am Hafen bis zur Hafenpromenaden-Zufahrt in Höhe Am Hafen 7, Stadtstraße und dem Beginn der Slip-anlage des "Rigmor-Vereins"
- Hafenpromenade entlang des Binnenhafens (Nordseite zwischen dem Hafenkopf
und dem Sperrwerk)
Die vom Kreis erlassene Allgemeinverfügung finden Sie hier (externer Link) zum herunterladen.