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Parkausweis für Bewohner/innen


In manchen Innenstadtbereichen sind auf Grund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden. Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis).

Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahr­zeug.

An wen muss ich mich wenden?

An die für Ihren Wohnsitz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis,
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
  • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind,
  • im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien),
  • Führerschein.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren von 24,60 Euro pro Jahr an.

Bei Verlust des Parkausweises oder bei einer Kennzeichenänderung im laufenden Kalenderjahr wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12,40 Euro fällig.

Rechtsgrundlage

  • §§ 41, 42, 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 265.

Was sollte ich noch wissen?

Anspruch auf einen Parkausweis haben Anwohner der parkraumbewirtschafteten Zonen:

Zone A

  • Am Markt (Hausnr. 1-8)
  • Bohnstraße
  • Große Danneddelstraße
  • Große Kremper Straße (Hausnr. 19-36)
  • Großer Schwibbogen
  • Kleine Danneddelstraße
  • Kleine Kremper Straße (Hausnr. 1 – 6 und 18 – 19)
  • Kleiner Schwibbogen

Zone A-F

  • Am Fleth (38-52)

Zone B

  • Am Kirchplatz
  • Am Markt (Hausnr. 9-14)
  • Am Wall
  • Große Kremper Straße (Hausnr. 1-18)
  • Große Nübelstraße
  • Kleine Kremper Straße (Hausnr. 7 – 17)
  • Kleine Nübelstraße
  • Rosengang
  • Schulgang

Zone B-F

  • Am Fleth (Hausnr. 53 - 69b)

Zone C

  • Am Hafen
  • Ballhausstraße
  • Große Deichstraße
  • Groß Neuwerk
  • Kapaunenstraße
  • Kleine Deichstraße
  • Klein Neuwerk
  • Königstraße (2 – 11 und 41 – 58)
  • Namenlosestraße
  • Reichenstraße
  • Schlachterstraße

Zone C-F

  • Am Fleth (Hausnr. 4 - 37)

Das bedeutet, dass mit dem Parkausweis nur in der Zone geparkt darf, für die der Bewohnerparkausweis ausgestellt worden ist.

Rund um den Markt gelten die Bewohnerausweise grundsätzlich nicht. Jeder muss dort einen Parkschein lösen.

Pflegedienste und Ärzte erhalten einen Parkausweis, der in allen Zonen gültig ist.


Parkplätze mit Parkscheibenpflicht ohne Sonderparkrechte

    • Itzehoer Straße (teilweise)
    • P+R-Anlage ehem. Güterbahnhof (teilweise)

Öffentliche Parkplätze ohne Bewirtschaftung

d. h. hier kann ohne Parkschein oder Auslegen einer Parkscheibe geparkt werden.

          • Am Hafen (vor der Schleusenanlage)
          • Am Kommandantengraben
          • Am Proviantgraben
          • Ballhausstraße
          • Bohnstraße
          • Christian-IV-Straße
          • Itzehoer Straße (teilweise)
          • Kleine Danneddelstraße
          • P+R-Anlage Pentzstraße
          • P+R-Anlage ehem. Güterbahnhof (teilweise)

Gültigkeit

Die Sonderparkberechtigung Sie ist im Original an der Frontscheibe des Fahrzeuges gut sichtbar anzubringen und verliert ihre Gültigkeit:

                  • mit Ablauf des Kalenderjahres,
                  • beim Kennzeichen- oder Fahrzeughalterwechsel oder
                  • bei Wegfall der melderechtlichen Voraussetzungen.

Jeder Missbrauch wird zur Anzeige gebracht.

Parkzonen zum Bewohnerparkausweis
Parkzonen zum Bewohnerparkausweis(PDF: 10.5 MB)