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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die geplante Nutzung der Gemeindeflächen in den Grundzügen dar.

Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen Zeitraum zwischen 10 und 15 Jahren und kennzeichnen somit die städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt. Der Flächennutzungsplan trifft keine parzellenscharfen Aussagen zu einzelnen Grundstücken, sondern stellt die Bodennutzungen nur flächenhaft dar.

Zu jedem Flächennutzungsplan gehört eine Begründung, in dem die Plandarstellungen im einzelnen erläutert werden. Der Flächennutzungsplan und die Begründung können von jedermann eingesehen werden. Im ersten Kapitel des Baugesetzbuches (BauGB) "Allgemeines Städtebaurecht", wird der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Der Flächennutzungsplan erzielt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber den Bürgern, insbesondere schafft er kein Baurecht. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden und hat damit selbstbindende Wirkung für die Kommune. Darüber hinaus ist er mittelbare Vorgabe zur Steuerung des Baugeschehens im Außenbereich.