SEPA-Lastschrift
SEPA-Lastschriftmandat
SEPA (Single Euro Payments Area) steht für die Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums in Europa. Das seit 2008 europaweit eingeführte SEPA-Verfahren ist für die Euro-Zahlungen im In- und Ausland nutzbar und löste im August 2014 die bisherigen nationalen Zahlungsverkehrssysteme endgültig ab.
Das Lastschriftmandat wird durch die auf dem Abgabenbescheid genannte Mandatsreferenz und unserer Gläubiger-Identifikationsnummer (DE22ZZZ00000283007) gekennzeichnet. Diese wird bei allen Lastschrifteinzügen mit angegeben werden. Sollten Sie künftig die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wünschen, so füllen Sie das beigefügte Formular (SEPA-Lastschriftmandat) aus und senden dieses im Original (nicht per E-Mail oder per Fax) unterschrieben mit Datumsangabe zurück an die
Stadt Glückstadt
Finanzbuchhaltung
Am Markt 4
25348 Glückstadt.
SEPA Lastschriftmandat (Mac oder Windows)
(PDF: 798 kB)
SEPA-Überweisung
Bei per Überweisung getätigten Zahlungen muss die IBAN (International Bank Account Number) auf den SEPA-Überweisungsvordrucken der Banken angegeben werden.
Die BIC (Bank Identifer Code) wird lediglich bei Auslands-Überweisungen benötigt.
Die Bankverbindungen der Finanzbuchhaltung der Stadt Glückstadt im SEPA-Verfahren lauten:
Sparkasse Westholstein (NOLADE21WHO)
DE07 2225 0020 0021 0500 24
VR Bank in Holstein eG (GENODEF1PIN)
DE43 2219 1405 0061 2177 20
Postbank Hamburg (PBNKDEFF)
DE31 2001 0020 0011 4442 05