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Projekte und Maßnahmen

Im Rahmen der Stadtteilentwicklung werden zahlreiche Projekte und Maßnahmen, die in den Vorbereitenden Untersuchungen/ Integrierten Entwicklungskonzept unter Beteiligung der AnwohnerInnen und Anwohner sowie weitere Akteure erarbeitet wurden, in den nächsten Jahren umgesetzt werden.
Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 28.04.2015 wurde eine Priorisierungsliste beschlossen. Dabei ist anzumerken, dass es sich nicht um einen starren Zeitplan handelt, ggf. ist er den Gegebenheiten anzupassen. Auch handelt es sich bei der Maßnahmenliste nicht um eine bereits jetzt festzulegende und abschließende Aufzählung; und es handelt sich auch um keine Liste, die Punkt für Punkt abzuarbeiten ist.
Jede Einzelmaßnahme ist dem zuständigen Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen und alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Gremien-Zustimmung.

Rathaus

Rathaus Heute

Das Rathaus, bestehend aus denkmalgeschütztem Altbau und einem Anbau, soll unter Einsatz von Fördermitteln modernisiert und instandgesetzt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Abbau von Barrieren und einer energetischen Verbesserung.
Im Anbau ist der vorhandene Aufzug mit nur drei Stationen durch einen mit acht Stationen ersetzt worden. Der entspricht der DIN EN 81-70.
Zum Obergeschoss des Altbaus ist ein Podestlift erichtet worden, damit man vom Anbau kommend barrierefrei auch den Ratssaal, das Trauzimmer und den Bürgermeister erreichen kann.
Es wurde eine rollstuhlgerechte Toilette mit entsprechend breiter Tür direkt vom breiten Flur eingebaut.
Die Sanitärräume und andere Nebenräume, die vom Umbau des Aufzuges betroffen sind, sind räumlich neu organisiert. Die Be- und Entlüftung der innenliegenden Sanitärräume wird im Rahmen der Ausführungsplanung nach heutigem Stand der Technik vorgesehen werden. Es sind neue Trinkwasserleitungen eingezogen und nicht mehr benötigte Trinkwasserstränge aus hygienischen Gründen verschlossen.
Insbesondere an der Rückfassade des Altbaus sind Fenster erneuert worden. Eine denkmalrechtliche Genehmigung hat der Kreis Steinburg am 04.08.2015 erteilt. Es entstehen keine Ausgaben für die Beseitigung unter Denkmalschutz stehender Bestandteile der baulichen Anlage.
Der Eingriff in die Gebäudehülle beschränkt sich auf die Erneuerung von Fenstern. In der Rückfassade des denkmalgeschützten Altbaus befinden sich 16 Fenster. Es handelt sich überwiegend um Schwingflügel-Fenster aus den 1970-er Jahren und vier neuere Kunststoff-Fenster. Geplant sind dort - in Abstimmung mit der Denkmal-pflege – hochwertige Holzfenster mit Wärmeschutzverglasung.
Im Anbau sollen zwei Räume neue Fensterfronten erhalten. Die dort noch vorhandenen Fenster sind Holzfenster aus den 1980er-Jahren. Geplant ist ein Ersatz durch Kunststofffenster mit Wärmeschutzverglasung.
Die übrigen Fenster des Anbaus wurden in den vergangenen vier Jahren bereits erneuert.
In den von den Umbauarbeiten betroffenen Räumen sowie in den Treppenhäusern und Fluren werden überwiegend LED-Leuchten vorgesehen. Zum Teil sind die Leuchten über Bewegungsmelder und Lichtsensor gesteuert worden.
Aufgrund der Gebäudeklasse musste die Statik geprüft werden. Die Statik liegt der Bauherrin bereits vor, muss aber voraussichtlich in Teilen überarbeitet werden, wenn das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens vorliegt und die herstellerspezifischen Anforderungen des Aufzugsherstellers bekannt sind. Daher wird die Statik erst zu einem späteren Zeitpunkt bei der Baugenehmigungsbehörde eingereicht werden.
Die Vergrößerung des Aufzugsschachtes bedeutet einen Eingriff in die Statik, so dass Baugenehmigungspflicht besteht. Für Maßnahmen im Bereich der Sanitärräume oder für die Erneuerung von Fenstern ist eigentlich kein Bauantrag erforderlich, da hier nur punktuell in die Statik eingegriffen wird (z.B neue Türöffnung) und die Nutzung sich nicht ändert.
An der Anzahl der Büros oder der Grundfläche des Gebäudes ändert sich durch die Maßnahme nichts.
Die Baugenehmigung wurde vom Kreis Steinburg für die Gesamtmaßnahme am 20.03.2015 erteilt.

Öffentliche WC-Anlage

Das öffentliche WC am Rathaus wurde 2018 grundlegend saniert. Die größere WC-Kabine ist jetzt nach DIN barrierefrei und direkt von außen zugänglich. Der Grundriss ist entsprechend umorganisiert worden. Der Eingriff in die Gebäudehülle hat sich auf eine zusätzliche Außentür beim öffentlichen WC beschränkt.

Umbau der VHS und Musikschule im Wasmar-Palais

Die Planungen für die energetische Sanierung und den Abbau von Barrieren der VHS und Musikschule im Wasmer-Palais beginnen!

Das Wasmer-Palais ist eines der bedeutendsten barocken Bauten der Stadt Glückstadt und steht gemeinsam mit den Nachbargebäuden vollumfänglich unter Denkmalschutz. Das zwischen 1708 und 1710 errichtete Gebäude wird heute durch die VHS und Musikschule intensiv genutzt und ist für viele Glückstädter:innen und Besuchende eine regelmäßige Anlaufstelle.

Ein Stadtpalais für alle

Das Wasmer-Palais soll den Glückstädter:innen langfristig erhalten bleiben und wird nun im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge“ umfassend saniert.

Schon im Jahr 2013 definierte das Gutachten „Barrierefreies Glückstadt, Untersuchung im Rahmen des „Zukunftskonzepts Daseinsvorsorge“ die barrierearme Erreichbarkeit der VHS und Musikschule im Wasmer Palais als Handlungsbedarf. Insbesondere für Rollstuhlfahrende und Menschen mit Bewegungseinschränkung ist die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit des Gebäudes stark eingeschränkt. Die Zuwegung über den Vorplatz aus grobem, unebenem Kopfsteinpflaster soll verbessert und die Bewegung im Gebäude zukünftig barrierearm erfolgen. Gem. Gutachten wird zudem die barrierefreie Erschließung zum ersten Obergeschoss durch einen Aufzug und die barrierearme Zugänglichkeit aller Räume empfohlen.

Auch in weiteren Konzepten (den Vorbereitenden Untersuchungen und dem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept sowie dessen 1. Fortschreibung) wird der Abbau von Barrieren sowie eine energetische Sanierung vorgesehen und als dringend erforderliche Maßnahme im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme eingestuft.

Diese Maßnahme soll nun im Rahmen der Städtebauförderung in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Bisher wurden vorbereitende Maßnahmen, wie etwa die Vermessung und ein Baugrundgutachten, beauftragt und durchgeführt. Zudem haben bereits zwei Vor-Ort-Begehungen mit der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesamt für Denkmalpflege stattgefunden. Aufgrund des Denkmalschutzstatus ist eine intensive Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalschutz und der Unteren Denkmalschutzbehörde in der Planungs- aber auch in der Umsetzungsphase erforderlich.

Die Maßnahme soll durch eine Kombinationsförderung aus dem Fonds für Barrierefreiheit und der Städtebauförderung finanziert werden.

Ziel ist, die beiden Förderanträge im April 2025 bei der Staatskanzlei und beim Fördermittelgeber, dem Referat Städtebauförderung des Landes, einzureichen. Voraussichtlich Mitte 2026 soll mit dem Bau begonnen werden.

Wie es jetzt weitergeht

Die Lenkungsgruppe, bestehend aus Verwaltung, dem Projektteam „Inklusiv ins Glück“ sowie der BIG Städtebau stimmt sich in monatlichen Regelterminen zu wichtigen Verfahrensschritten und dem Projektablauf ab.

Parallel läuft derzeit das europaweite Vergabeverfahren für die planerischen Leistungen für die Objektplanung, Tragwerksplanung und Technische Gebäudeausrüstung.

Die Nutzenden der VHS und Musikschule werden fortlaufend über gemeinsame Gespräche über den aktuellen Stand der Maßnahme informiert.

Die Kursleitungen der VHS und Musikschule wurden bereits über Fragebögen (siehe rechte Randspalte) beteiligt. Die Beteiligung hatte das Ziel, Bedarfe zu erkennen und nach Abwägung in die Planung einfließen zu lassen. Eine Dokumentation wird auf der Homepage (siehe rechte Randspalte) veröffentlicht.

Zusätzlich zu den Nutzenden ist es außerdem bedeutsam, die Öffentlichkeit an dem Projekt teilhaben zu lassen und Bedarfe sowie Hinweise abzufragen, die in die Planung mitaufgenommen werden können.

Dazu sind nun Sie gefragt! Unter folgendem Link können Sie sich beteiligen [DC5] und dem Planungsteam Ihre Kenntnisse als lokale Expert:innen sowie ihre Wünsche mitteilen. Die Beteiligung läuft bis zum 06. September 2024. Die anonymisierten Ergebnisse werden anschließend in einer öffentlichen Sitzung der AG Barrierefreiheit vorgestellt und auf dieser Website veröffentlicht.

Barrierefreie Umgestaltung des Marktplatzes

Der denkmalgeschützte Marktplatz ist Mittelpunkt der Stadt Glückstadt. Das Konzept "Barrierefreies Glückstadt" definiert Handlungsbedarf für den Marktplatz. Auch in den Gutachten VU/IEK wurde der Marktplatz als wichtige Maßnahme definiert mit dme Ziel, eine Barrierearmut herzustellen, um die Teilhabe Aller auf dem zentralen Marktplatz zu ermöglichen. In 2018 wurde unter Einsatz von Städtebauförderungsmittel der Marktplatz barrierearm hergestellt, indem das vorhandene Granitpflaster vollstädnig aufgenommen und durch geschliffene und geflammte Granitsteine ersetzt. Eine besondere Herausforderung stellte dabei die Berücksichtigung des Denkmalschutzes dar.

Neugestaltung Große Kremper Straße sowie Kleinumbauten

Die Große Kremper Straße wurde barrierearm umgestaltet. Im Zuge der Erneuerung der Oberflächen der Großen Kremper Straße wurde zeitgleich aufgrund der sehr schadhaften Be- und Entwässerungsanlagen eine Erneuerung der kompletten Regenwasser- und Schmutzwasserkanalisation gemeinsam mit den Stadtwerken Glückstadt GmbH und der Stadtentwässerung Glückstadt durchgeführt. So wurde u.a die ca. 190m lange Beton Regenwasserleitung vollständig ersetzt, Breitband verlegt und die Oberflächen barrierearm und denkmalgerecht erneuert. Im Zusammenhang dieser Maßnahme wurden weitere barrierearme Anpassungen am Hafen, am Jungfernstieg sowie die Marktplatzübergänge, die sich ebenfalls im Rahmengebiet befinden, umgesetzt. Im Rahmen von Kleinumbauten wurden barrierefreie Überwegungen von Straßen sowie eine Rampe für mobilitätseingeschränkte Personen am Hafen geschaffen. Am Jungfernstieg wurde zudem die Aufenthaltsqualität durch das Aufstellen von Sitzbänken als Verweilorte gefördert.

Die Maßnahme wurde durch ein umfassendes Baustellenmanagement begleitet.

Die Oberflächengestaltung wurde durch Städtebauförderungsmittel finanziert.

Neugestaltung und Aufwertung des Bereichs beidseitig entlang des Fleths

Das Ziel der Neugestaltung und Aufwertung des Bereichs entlang des Flehts ist die Qualifizierung der Aufenthaltsqualität am Fleth durch den Abbau von Barrieren und der Ergänzung von bedarfsgerechten Sitzmöglichkeiten. Hierfür werden barrierearme Brücken hergestellt, Bordsteine abgesenkt und rutschfester Bodenbelag eingebaut und zusätzliche Sitzmöglichkeiten geschaffen. Zudem soll der Marktfleth zu einem verkehrsberuhigten Bereich nach Shared Space umgestaltet werden. Dies bedeutet, dass in diesem Bereich Verkehrsteilnehmer*innen gleichberechtigt sind. Weiterhin ist auf der Südwestseite des Flethes an der barrierearmen Promenadenachse ein Trinkwasserbrunnen vorgesehen.

Die Maßnahme wurde unter Einsatz von Städtebauförderungsmittel ermöglicht.

Jugendzentrum

Das Jugendzentrum soll barrierearm und energetisch saniert werden. Zudem soll durch die Umbaumaßnahem der Platzbedarf für das bereits bestehende Jugendzentrum im Erdgeschoss erweitert werden und die 4 Räume, die zuvor durch den AWO Ortsverband Glückstadt genutzt wurden, miteinbezogen werden. Die durch die Erweiterung entstehende Raumaufteilung ermöglicht eine Zuordnung verschiedener Funktionen, wie zum Beispiel Kunsträume und diverse Rückzugsorte für die Kinder- und Jugendlichen. Zudem werden Räume für ein neues Bürgerzentrum im Obergeschoss geschaffen. Hierfür soll ein generationsübergreifender und weitestgehend barrierearmer Ort der Begegnung für alle Bürger*innen Glückstadts und Umland geschaffen werdne. Im Außenbereich sind zur Steigerung der Attraktivität neue Hofpflasterungen vorgesehen. Die Grünflächen wurden umgeplant, es gibt zum Beispiel Flächen für Hochbeete. Fest installiertes Außenmobiliar erhöht die Aufenthaltsqualität. Seit September 2021 werden durch das beauftragte Planungsbüro die Ausführungsplanung erarbeitet. Voraussichtlicher Baubeginn ist im Juni 2022. Durch die Unterteilung in drei Bauabschnitte bleibt der Betrieb des Jugendzentrums während dem Bau weitgehend gewährleistet bzw. Ausweichmöglichkeiten werden angeboten.

Sanierung Spielplatz Ballhausstraße

Der Spielplatz Ballhausstraße wird im Rahmen der Städtebauförderung neugestaltet. Das Ziel ist es, die Möglichkeiten für Spiel, Bewegung und Aufenthalt so umzugestalten, dass ein attraktiver neuer Treffpunkt für alle entsteht. Zu Beginn des Projektes fand eine umfassende Beteiligung statt, die durch das Planungsbüro BCS STADT+REGION begleitet wurde. Neben einer Online-Beteiligung wurden auch Wunschbaumplakate in den Kitas verteilt und eine Ideenwerkstatt mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Darüber hinaus gab es eine Ideenwerkstatt mit Bürger*innen und Akteur*innen, insbesondere mit den Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen der Glückstädter Werkstätten.

Die Teilnehmenden haben viele tolle und kreative Ideen eingebracht, die als Grundlage für die Ausarbeitung der Entwürfe dienen. Beispielsweise wurde Wünsche nach interessanten, abwechslungsreichen und auch inklusiven Spielmöglichkeiten und -geräten geäußert. Zudem wurden barrierearme Zuwegungen unterschiedliche Sitzmöglichkeiten und Angebote, die verschiedener Sinne ansprechen, genannt.

Das Planungsbüro erarbeitet derzeit den ersten Entwurf. Dieser wird nach einen ersten Planungsstand den relevanten Akteur*innen vorgestellt, die gesondert eingeladen werden. Der Umbau des Spielplatzes soll voraussichtlich im Mai 2025 gebinnen.

Die umfassende Dokumentation zum Beteiligungsverfahren sowie die Ergbenisse der jeweiligen Beteiligung finden Sie auf der rechten Seite.

Private Modernisierungen

Die Stadt Glückstadt unterstützt bei privaten Modernisierungen im Fördergebiet "Stadtkern".
Mit Modernisierungen kann nicht nur nachhaltig die Wohnqualität verbessert, sondern auch die Aufwertung des Stadtbildes erreicht werden.

Die Städtebauförderung hält zur städtebaulichen Entwicklung der Städte und Gemeinden eine Fördermöglichkeit für private Modernisierungen in Fördergebieten bereit. Von dieser können Hauseigentümer*innen nachhaltig profitieren. Zudem sind ggf. auch steuerliche Abschreibungen gemäß § 7 h und § 7 i des Einkommensteuergesetz (EStG) möglich. Ausführliche Informationen über die Fördermöglichkeiten gemäß der Städtebauförderungsrichtlinien 2015 des Landes Schleswig-Holstein im Fördergebiet "Stadtkern" entnehmen Sie bitte dem Flyer oder wenden Sie sich direkt an die dort angegebene Ansprechpartnerin.