Projekte und Maßnahmen
Im Rahmen der Stadtteilentwicklung werden zahlreiche Projekte und Maßnahmen, die in den Vorbereitenden Untersuchungen/ Integrierten Entwicklungskonzept unter Beteiligung der AnwohnerInnen und Anwohner sowie weitere Akteure erarbeitet wurden, in den nächsten Jahren umgesetzt werden.
Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 28.04.2015 wurde eine Priorisierungsliste beschlossen. Dabei ist anzumerken, dass es sich nicht um einen starren Zeitplan handelt, ggf. ist er den Gegebenheiten anzupassen. Auch handelt es sich bei der Maßnahmenliste nicht um eine bereits jetzt festzulegende und abschließende Aufzählung; und es handelt sich auch um keine Liste, die Punkt für Punkt abzuarbeiten ist.
Jede Einzelmaßnahme ist dem zuständigen Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen und alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Gremien-Zustimmung.
Rathaus
Das Rathaus, bestehend aus denkmalgeschütztem Altbau und einem Anbau, soll unter Einsatz von Fördermitteln modernisiert und instandgesetzt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Abbau von Barrieren und einer energetischen Verbesserung.
Im Anbau soll der vorhandene Aufzug mit nur drei Stationen durch einen mit acht Stationen ersetzt werden. Auch von der Ausstattung her wird der Aufzug der DIN EN 81-70 entsprechen.
Zum Obergeschoss des Altbaus ist ein Podestlift geplant, damit man vom Anbau her kommend barrierefrei auch den Ratssaal, das Trauzimmer und den Bürgermeister erreichen kann.
Es ist eine rollstuhlgerechte Toilette mit entsprechend breiter Tür direkt vom breiten Flur aus geplant.
Die Sanitärräume und andere Nebenräume, die vom Umbau des Aufzuges betroffen sind, werden räumlich neu organisiert. Die Be- und Entlüftung der innenliegenden Sanitärräume wird im Rahmen der Ausführungsplanung nach heutigem Stand der Technik vorgesehen werden. Es werden neue Trinkwasserleitungen eingezogen und nicht mehr benötigte Trinkwasserstränge aus hygienischen Gründen verschlossen.
Insbesondere an der Rückfassade des Altbaus werden Fenster erneuert. Eine denkmalrechtliche Genehmigung hat der Kreis Steinburg am 04.08.2015 erteilt. Es entstehen keine Ausgaben für die Beseitigung unter Denkmalschutz stehender Bestandteile der baulichen Anlage.
Der Eingriff in die Gebäudehülle beschränkt sich auf die Erneuerung von Fenstern. In der Rückfassade des denkmalgeschützten Altbaus befinden sich 16 Fenster. Es handelt sich überwiegend um Schwingflügel-Fenster aus den 1970-er Jahren und vier neuere Kunststoff-Fenster. Geplant sind dort - in Abstimmung mit der Denkmal-pflege – hochwertige Holzfenster mit Wärmeschutzverglasung.
Im Anbau sollen zwei Räume neue Fensterfronten erhalten. Die dort noch vorhandenen Fenster sind Holzfenster aus den 1980er-Jahren. Geplant ist ein Ersatz durch Kunststofffenster mit Wärmeschutzverglasung.
Die übrigen Fenster des Anbaus wurden in den vergangenen vier Jahren bereits erneuert.
In den von den Umbauarbeiten betroffenen Räumen sowie in den Treppenhäusern und Fluren werden überwiegend LED-Leuchten vorgesehen. Zum Teil sollen die Leuchten über Bewegungsmelder und Lichtsensor gesteuert werden.
Aufgrund der Gebäudeklasse muss die Statik geprüft werden. Die Statik liegt der Bauherrin bereits vor, muss aber voraussichtlich in Teilen überarbeitet werden, wenn das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens vorliegt und die herstellerspezifischen Anforderungen des Aufzugsherstellers bekannt sind. Daher wird die Statik erst zu einem späteren Zeitpunkt bei der Baugenehmigungsbehörde eingereicht werden.
Die Vergrößerung des Aufzugsschachtes bedeutet einen Eingriff in die Statik, so dass Baugenehmigungspflicht besteht. Für Maßnahmen im Bereich der Sanitärräume oder für die Erneuerung von Fenstern ist eigentlich kein Bauantrag erforderlich, da hier nur punktuell in die Statik eingegriffen wird (z.B neue Türöffnung) und die Nutzung sich nicht ändert.
An der Anzahl der Büros oder der Grundfläche des Gebäudes ändert sich durch die Maßnahme nichts.
Die Baugenehmigung wurde vom Kreis Steinburg für die Gesamtmaßnahme am 20.03.2015 erteilt.
Öffentliche WC-Anlage
Das öffentliche WC am Rathaus wurde 2018 grundlegend saniert. Die größere WC-Kabine ist jetzt nach DIN barrierefrei und direkt von außen zugänglich. Der Grundriss ist entsprechend umorganisiert worden. Der Eingriff in die Gebäudehülle hat sich auf eine zusätzliche Außentür beim öffentlichen WC beschränkt.
Barrierefreie Umgestaltung des Marktplatzes
Neugestaltung Große Kremper Straße sowie Kleinumbauten
Die Große Kremper Straße wurde barrierearm umgestaltet. Im Zuge der Erneuerung der Oberflächen der Großen Kremper Straße wurde zeitgleich aufgrund der sehr schadhaften Be- und Entwässerungsanlagen eine Erneuerung der kompletten Regenwasser- und Schmutzwasserkanalisation gemeinsam mit den Stadtwerken Glückstadt GmbH und der Stadtentwässerung Glückstadt durchgeführt. So wurde u.a die ca. 190m lange Beton Regenwasserleitung vollständig ersetzt, Breitband verlegt und die Oberflächen barrierearm und denkmalgerecht erneuert. Im Zusammenhang dieser Maßnahme wurden weitere barrierearme Anpassungen am Hafen, am Jungfernstieg sowie die Marktplatzübergänge, die sich ebenfalls im Rahmengebiet befinden, umgesetzt. Im Rahmen von Kleinumbauten wurden barrierefreie Überwegungen von Straßen sowie eine Rampe für mobilitätseingeschränkte Personen am Hafen geschaffen. Am Jungfernstieg wurde zudem die Aufenthaltsqualität durch das Aufstellen von Sitzbänken als Verweilorte gefördert.
Die Maßnahme wurde durch ein umfassendes Baustellenmanagement begleitet.
Die Oberflächengestaltung wurde durch Städtebauförderungsmittel finanziert.
Neugestaltung und Aufwertung des Bereichs beidseitig entlang des Fleths
Das Ziel der Neugestaltung und Aufwertung des Bereichs entlang des Flehts ist die Qualifizierung der Aufenthaltsqualität am Fleth durch den Abbau von Barrieren und der Ergänzung von bedarfsgerechten Sitzmöglichkeiten. Hierfür werden barrierearme Brücken hergestellt, Bordsteine abgesenkt und rutschfester Bodenbelag eingebaut und zusätzliche Sitzmöglichkeiten geschaffen. Zudem soll der Marktfleth zu einem verkehrsberuhigten Bereich nach Shared Space umgestaltet werden. Dies bedeutet, dass in diesem Bereich Verkehrsteilnehmer*innen gleichberechtigt sind. Weiterhin ist auf der Südwestseite des Flethes an der barrierearmen Promenadenachse ein Trinkwasserbrunnen vorgesehen.
Die Maßnahme wurde unter Einsatz von Städtebauförderungsmittel ermöglicht.
Jugendzentrum
Sanierung Spielplatz Ballhausstraße
Das Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten des Spielplatzes sollen aufgewertet werden. Zudem soll der Spielplatz für eine Teilhabe Aller Elemente und Inklusion enthalten. Durch Beteiligungsformate für Kinder- und Jugendliche wird eine bedarfsgerechte Planung gewährleistet.
Diese Maßnahme wird unter Einsatz von Städtebauförderungsmittel realisiert.
Private Modernisierungen
Die Stadt Glückstadt unterstützt bei privaten Modernisierungen im Fördergebiet "Stadtkern".
Mit Modernisierungen kann nicht nur nachhaltig die Wohnqualität verbessert, sondern auch die Aufwertung des Stadtbildes erreicht werden.
Die Städtebauförderung hält zur städtebaulichen Entwicklung der Städte und Gemeinden eine Fördermöglichkeit für private Modernisierungen in Fördergebieten bereit. Von dieser können Hauseigentümer*innen nachhaltig profitieren. Zudem sind ggf. auch steuerliche Abschreibungen gemäß § 7 h und § 7 i des Einkommensteuergesetz (EStG) möglich. Ausführliche Informationen über die Fördermöglichkeiten gemäß der Städtebauförderungsrichtlinien 2015 des Landes Schleswig-Holstein im Fördergebiet "Stadtkern" entnehmen Sie bitte dem Flyer oder wenden Sie sich direkt an die dort angegebene Ansprechpartnerin.
Öffentlichkeitsarbeit
Zum Tag der Städtebauförderung wurde zu einem Spaziergang durch die Glückstädter Innenstadt eingeladen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde ein Rundgang konzipiert, der von den Bürger*innen eigenständig geführt werden konnte. Die Stadt Glückstadt nutzt den Tag der Städtebauförderung, um über Maßnahme über abgeschlossene, aktuelle und zukünftige Projekte zu informieren.