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Ukrainehilfe

Ukraine Flagge

Wenn Sie in Glückstadt Wohnraum zur Verfügung stellen wollen, wenden Sie sich bitte an das dafür eingerichtete E-Mail-Postfach ukrainehilfe@glueckstadt.de oder Sie nutzen das Onlineformular.

Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an Frau Laatz.

Sachspenden können von der Stadt Glückstadt nicht angenommen werden. Wenn Sie Sachspenden haben, wenden Sie sich bitte an das Sozialkaufhaus.

Wohnraum für Geflüchtete

Meldungen von Wohnraum in Glückstadt (für eine Unterbringung von mindestens 6 Monaten) nimmt die Stadt Glückstadt unter ukrainehilfe@glueckstadt.de oder unter den Telefonnummern 04124 930 322 oder 930 323 entgegen.

Für kurzfristige Unterbringungen können Sie sich auf https://ukraine-unterkunft.de registrieren lassen. Allerdings müssen Sie/die Flüchtlinge sich dann selbst um eine weitere Unterbringung kümmern.

Noch können wir nicht einschätzen, in welchem Umfang wir Unterbringungsmöglichkeiten benötigen werden.  Aktuell sammeln wir daher die Meldungen zu freiem Wohnraum und kommen bei der Aufnahme und Wohnraumversorgung von Geflüchteten bei Bedarf auf die Angebote zurück.

Der angebotene Wohnraum muss von uns auf seine Eignung geprüft werden. Daher sollte Ihr Angebot die Eckdaten aus unserem Formular enthalten:  Hier kommen Sie direkt zum Formular.


Bitte beachten Sie bei Ihren Angeboten die folgenden Mietobergrenzen für die Stadt Glückstadt:

Haushaltsgröße (Personen)

Wohnfläche

Bruttokaltmiete*

1

50 m²

355,79 €

2

60 m²

397,34 €

3

75 m²

494,36 €

4

85 m²

605,72 €

5

95 m²

653,54 €

6

105 m²

722,33 €

für jede weitere Person 

+10 m²

+68,79 €

*Bruttokaltmiete (Grundmiete inkl. Nebenkosten) exkl. Heizkosten

Vermietung von Wohnraum an Geflüchtete

Wer kurzfristig in Glückstadt Wohnraum (abgeschlossene Wohneinheiten) für Geflüchtete aus der Ukraine vermieten möchte, hat verschiedene Möglichkeiten, seinen Wohnraum anzubieten:

  • Vermietung an die Geflüchteten: Abschluss eines privatrechtlichen Miet- oder Untermietvertrages. Haben Sie Wohneigentum, müssen Sie nichts beachten.

Haben Sie Ihren Wohnraum selbst angemietet, ist vorab mit Ihrem Vermieter oder durch einen Blick in Ihren Mietvertrag zu klären, ob eine Untervermietung erlaubt ist. Die Einholung einer Zustimmung des Vermieters wird empfohlen.

  • Vermietung an die Stadt Glückstadt: Die Stadt Glückstadt stellt diesen Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung.

Die anfallenden Mietkosten (Bruttokaltmiete und Heizkosten) können unter bestimmten Voraussetzungen von der Stadt Glückstadt übernommen werden:

  • Jede*r Geflüchtete muss sich schnellstmöglich bei der Ausländerbehörde des Kreises Steinburg registrieren lassen. Dann kann am Wohnort (Sozialamt) ein Antrag auf Leistungen (mit Anspruch auf Gesundheitsversorgung) gestellt werden.
  • Um eine Übernahme von Unterkunftskosten durch das Sozialamt sicherzustellen, ist vom künftigen Mieter vor der vertraglichen Anmietung eine Kostenzusicherung beim Sozialamt der Stadt Glückstadt einzuholen. Voraussetzung ist, dass der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln aufgebracht werden kann.

Informationen für Glückstädter*innen, die Menschen aus der Ukraine (vorübergehend) privat aufgenommen haben bzw. bei sich aufnehmen wollen

Kurzfristig darf man Geflüchtete im Rahmen des Besuchsrechts aufnehmen. Wenn es um einen längeren Aufenthalt (über 6 Wochen) der Geflüchteten in der eigenen Wohnung geht, muss vom Vermieter die Erlaubnis eingeholt und ggf. eine Untervermietung beantragt werden. Möglicherweise wird sonst das eigene Mietverhältnis gefährdet.

Grundsätzlich muss man sich vorher überlegen, wie lange man die Geflüchteten tatsächlich beherbergen kann und will - darüber muss man gleich am Anfang offen mit den Geflüchteten sprechen. Sie sollten ihnen auch genügend Privatsphäre ermöglichen können und sich fragen, wie Sie sie weiter unterstützen können und möchten. Viele von ihnen sprechen kein Deutsch oder Englisch, die Verständigung kann schwierig werden, auch darüber muss man sich im Klaren sein.

Jede private Unterbringungsinitiative an den geregelten Strukturen vorbei kann unter Umständen für Geflüchtete und Helfende Nachteile mit sich bringen. Für bereits privat untergebrachte Geflüchtete kann die Stadt Glückstadt aktuell keine Folgeunterbringung sicherstellen.

Grundsätzlich können sich ukrainische Staatsbürger*innen derzeit 90 Tage in der EU aufhalten, ohne sich melden zu müssen, dann besteht aber kein Anspruch auf Sozialleistungen. Daher ist es wichtig, dass sie bei der Ausländerbehörde des Kreises Steinburg und beim Sozialamt der Stadtverwaltung Glückstadt gemeldet und registriert werden. Eine E-Mail an die Ausländerbehörde "abh@steinburg.de" mit Terminwunsch reicht zunächst aus. Hilfreich wäre es, dann gleichzeitig zur Information eine E-Mail an das Sozialamt Glückstadt "ukrainehilfe@glueckstadt.de" zu schicken, um Fristen zu wahren.

Wir bitten die Glückstädter*innen, die geflüchtete Menschen aus der Ukraine bei sich privat untergebracht haben, diese beim Kontakt mit den Behörden zu unterstützen.

Veranstaltungen / Angebote

Regelmäßige Angebote:

Der ETSV Fortuna Glückstadt e.V. bietet geflüchteten Ukrainer*innen in Glückstadt die kostenlose Teilnahme am Sportprogramm an - egal ob Erwachsene*r, Jugendliche*r oder Kind.

Dazu gehören unter anderem

•     Angebote im Bereich Fitness

•     Mutter- und Kind-Turnen

•     Fußball

•     Kindersport

•     Taekwondo

•     Badminton

•     Tischtennis

•     Basketball

•     Volleyball

Auch können sie mit ihren Kindern zusammen zum Sport im ETSV gehen.

Wenn Sportzeug fehlt, ist der ETSV gerne behilflich.

Um das Angebot wahrzunehmen, können sie in der Geschäftsstelle unter 04124-932838 anrufen

oder zu den Geschäftszeiten vorbeikommen: montags 10:00 bis 13:00 Uhr und donnerstags 16:00 bis 19:00 Uhr.

Weiterführende Informationen

Auf der neu eingerichteten Seite des Kreises Steinburg finden Sie weitere Infos rund um das Thema Ukrainehilfe – auch Informationen für Geflüchtete:

Informationen zur Ukrainekrise des Kreises Steinburg

Ukrainisch und Russisch sprechende Migrationsberatung im Kreis Steinburg
Ana Kock
Caritas-Migrationsdienst
Coriansberg 18-20
25524 Itzehoe
Mobil: 0174/3979860
E-Mail: ana.kock@caritas-im-norden.de

Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein für Fragen zur Flucht aus der Ukraine und der Aufnahme in Deutschland die Internetseite www.schleswig-holstein.de/ukraine eingerichtet.
Unten auf der Seite gibt es weiterführende Informationen für Menschen aus der Ukraine (Thema Aufenthaltsstatus/Visum), weitere Infos, wie Sie selbst helfen können und eine

Info-Hotline zur Flucht aus der Ukraine: 0431 988-3369

Auf der Seite vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finden Sie ebenso Informationen zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch.

Wenn Sie für die Hilfe der Menschen in der Ukraine spenden wollen, sammeln verschiedene Organisationen Spenden:
Spendeninformationen auf tagesschau.de
Spendeninformationen auf ndr.de

Diese Hinweise werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt.