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Bürgerservice

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Jugendpflegemittel

Für die Durchführung von Fahrten, Lager, Freizeiten und internationalen Jugendbegegnungen haben Vereine und andere Institutionen die Möglichkeit, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen von der Stadt Glückstadt zu erhalten. Förderungsfähig sind alle Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz in Glückstadt haben. Somit soll Kindern und Jugendlichen in Gruppen die Möglichkeit gegeben werden, an Freizeiten außerhalb von Schule, Berufsausbildung und Beruf teilnehmen zu können. Die Maßnahmen sollen die leibliche, geistige und seelische Entwicklung der Kinder und Jugendlichen gleichermaßen fördern. Da es sich um freiwillige Leistungen der Stadt Glückstadt handelt, besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

An wen muss ich mich wenden?

An die Stadtverwaltung Glückstadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Verwendungsnachweis

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Der Antrag muss spätestens 8 Wochen vor Beginn der Fahrt beim Bürgermeister der Stadt Glückstadt eingegangen sein.
  • Der Verwendungsnachweis muss spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Fahrt beim Bürgermeister der Stadt Glückstadt eingegangen sein.

Anträge / Formulare

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage