Richtlinien für die Verleihung des Ehrenbürgerrechts der Stadt Glückstadt
§ 1
1. Die Stadt Glückstadt verleiht gemäß § 26 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig- Holstein Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht.
2. Um der Ehrung einen verbindenden Gehalt zu geben, diese Verbindung zu pflegen und den Ausgezeichneten auch nach ihrem Tode ein ehrendes Andenken zu bewahren, gelten die folgenden Richtlinien.
§ 2
1. Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts soll im Rahmen einer Festsitzung der Stadtvertretung erfolgen. Dazu sollen Ehrengäste und Persönlichkeiten, die den Lebensweg der Ehrenbürgerin oder des Ehrenbürgers maßgeblich begleitet haben, eingeladen werden.
2. Die Laudatio ist von der Bürgervorsteherin oder dem Bürgervorsteher oder einer von ihr oder ihm benannten Persönlichkeit der Stadt Glückstadt zu halten.
3. Im Anschluss an die Übergabe der Ehrenbürgerrechtsurkunde findet ein Empfang zu Ehren der Ehrenbürgerin oder des Ehrenbürgers statt.
§ 3
1. Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger der Stadt Glückstadt
1.1. werden auf Wunsch als Ehrengäste zu den repräsentativen Veranstaltungen der Stadt geladen (Festsitzungen der Stadtvertretung, Empfänge, Veranstaltungen wie Matjeswochen-Eröffnung etc.) und
1.2. erhalten die Publikationen der Stadt Glückstadt.
2. Verstorbene Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger werden wie folgt geehrt:
2.1. Im Sterbefall durch ein von der Bürgervorsteherin bzw. vom Bürgervorsteher und der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister unterzeichneten Beileidsschreiben an die Hinterbliebenen, durch einen Kranz mit Schleife und durch einen Nachruf in der "Glückstädter Fortuna“.
2.2. Die Stadt schmückt das Grab der Ehrenbürgerin oder des Ehrenbürgers, soweit sie in Glückstadt bestattet werden, zu dessen Geburts- und Todestag mit Blumen.
3. Auf die Ehrenbürgerschaft wird mit einem gerahmten Foto der Ehrenbürgerin oder des Ehrenbürgers im Treppenhaus im Historischen Rathaus hingewiesen.
§ 4
Diese Richtlinien treten mit der Verabschiedung durch die Stadtvertretung am 15. April 2004 in Kraft.
Glückstadt, den 26. April 2004
Christian Lauenroth
Bürgermeister