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Viele Hecken in Glückstadt auf dem Prüfstand
Meist schon vom Vorvor-Eigentümer gepflanzt, sind sie heutigen Häuslebesitzern nicht nur über den Kopf, sondern auch in die Breite gewachsen: Lebende Hecken an Grundstücksgrenzen. Soweit sich diese zum Nachbar hin befinden, interessiert dies die öffentliche Hand nicht. Anders sieht es dagegen aus, wenn Fußgänger und Radfahrer durch den in öffentliche Verkehrswege hineinragenden Bewuchs behindert, gefährdet oder vom Autofahrer einfach nur übersehen werden. |
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Und diese Fälle haben leider in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. "Immer häufiger werden wir mit Beschwerden konfrontiert, weil Sicherheitsräume gerade in Einmündungsbereichen nicht mehr vorhanden sind“, sagt Jürgen Kewitz von dem für die Straßenverkehrssicherheit in Glückstadt zuständigen Fachbereich Technik & Stadtentwicklung. Was es mit Sicherheitsräumen und freizuhaltenden Sichtfeldern auf sich hat, steht in extra hierzu erlassenen und bundesweit geltenden Richtlinien. Und diese sind für "Otto Normalverbraucher“ schwer zu verstehen. "Wer in eine übergeordnete Straße mit davor verlaufenden Rad- und Gehweg abbiegen möchte und daher auf vorfahrtsberechtigte Verkehrsteilnehmer zu achten hat, sollte bereits drei Meter vor dem Rad- und Gehweg freie Sicht nach rechts und links von 30 Meter auf den Radweg haben“, bringt es Jan Rogge von der Tiefbauabteilung im Rathaus auf den einfacheren Punkt. Nur in Ausnahmefällen würden auch 20 Meter reichen. Die Sichtweite auf die vorfahrtsberechtigte Straße soll 70 Meter betragen. "Der Gesetzgeber spricht hier von Sichtfeldern. Damit es mit der freien Sicht klappt, dürfen dort keine Bepflanzungen oder Bebauungen von mehr als 70 Zentimeter Höhe vorhanden sein.
Nachdem in jüngster Zeit Verkehrsunfälle in Einmündungsbereichen zugenommen haben, will die Stadtverwaltung in den kommenden Wochen alle wichtigen Straßeneinmündungen beziehungsweise Rad- und Gehwege mit starkem Schulwegverkehr genauer unter die Lupe nehmen. Im Ordnungsamt ist man sich schon heute sicher, dass es dabei nicht ohne Mängel ausgehen wird. "Dort, wo Sichtfelder nicht oder nur unzureichend vorhanden sind, werden betroffene Grundstückseigentümer hinsichtlich Rückschnitt oder Stutzen ihrer Hecke teilweise erheblich nachbessern müssen“, vermutet Jürgen Kewitz.
Gleiches gilt auch für Eigentümer, die kein Eckgrundstück besitzen. Denn dort, wo Hecken im Stadtgebiet in öffentliche Geh- oder Radwege hineinragen, besteht für das Rathaus gleichermaßen Handlungsbedarf. Genauer gesagt: Zwischen öffentlichem Verkehrsraum und einer Grundstücksgrenze gilt ein Sicherheitsraum von 25 Zentimeter. "Sicherlich sind betroffene Hecken bei ihrer Anpflanzung unter Beachtung eines solchen Abstandes gesetzt worden“, ist sich Fachbereichsleiter Lüder Busch sicher. Durch zu zaghaftes Schneiden seien aber ältere Hecken immer wuchtiger geworden und über ihr Ziel hinausgewachsen. Deutlich werde es dort, wo sich inmitten einer Hecke ein offizielles Verkehrszeichen befinde.
Glücklich ist Bürgermeister Gerhard Blasberg mit dieser Gesamtsituation nicht. "Es wird wohl Fälle geben, wo sich kleine Pflanz- oder Pflegesünden von einst mit einem herkömmlichen Rückschnitt nicht mehr beheben lassen werden“, bittet Blasberg um Verständnis für die der Verkehrssicherheit dienenden Aktion. Gleichzeitig hofft der Bürgermeister, dass betroffene Grundstückseigentümer bereits vor einer Aufforderung durch das Ordnungsamt zur Heckenschere greifen und in den kommenden Wochen ihre Hecken zurückschneiden beziehungsweise stutzen. |